DER eRSTE sCHRITT

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Gute Zusammenarbeit entsteht im Gespräch. Erzählen Sie mir, was Sie bewegt – gemeinsam schauen wir, welcher Weg für Sie passend ist.

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Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang zu unserem Onlineangebotangebot

Wir setzen uns dafür ein, unsere Website für alle Menschen zugänglich zu machen – ausdrücklich auch für Personen mit Behinderungen. Ziel ist es, allen Nutzenden unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten eine möglichst gleichwertige Nutzererfahrung zu bieten.

Auf dieser Website werden Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 5 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erbracht. Nutzerinnen und Nutzer können sich über die Dienstleistungen von sagenswert informieren und Termine vereinbaren.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist weitgehend barrierefrei. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und werden auf Grundlage der WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) umgesetzt.

Dabei orientieren wir uns an folgenden vier Prinzipien:

  1. Wahrnehmbar: Inhalte sind so gestaltet, dass sie von allen Nutzenden wahrgenommen werden können – unabhängig von visuellen, auditiven oder anderen Einschränkungen.
  2. Bedienbar: Unsere Website ist so aufgebaut, dass sie auch ohne Maus bedient werden kann. Dazu gehören unter anderem eine funktionierende Tastaturnavigation sowie klar erkennbare und verständliche Bedienelemente.
  3. Verständlich: Wir achten auf eine klare Sprache, eine konsistente Navigation und eine nachvollziehbare Benutzerführung ohne unerwartete Kontextwechsel.
  4. Robust: Die Inhalte sind so umgesetzt, dass sie mit gängigen Browsern und assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sind.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website und unserer Online-Dienste weiter zu verbessern.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, sollten Inhalte unnötig kompliziert dargestellt sein oder haben Sie Hinweise zur Verbesserung, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren schnellstmöglich zu beheben und nicht zugängliche Informationen in geeigneter barrierefreier Form bereitzustellen.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MFLB).

Stand der Erklärung: Januar 2026